Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Allgemeines:

Für die Lieferung unserer Produkte sind unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen maßgebend. Abweichende
Einkaufsbedingungen des Käufers bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Berechnung werden die am Tage der
Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt.

Den Versand nehmen wir billigst auf Gefahr des Bestellers vor. Mehrkosten für eine beschleunigte Versandart werden
in Rechnung gestellt. Die Auslieferung kann nach unserer Wahl erfolgen, d. h. geschlossen oder in Teilmengen.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Etikettenservice
Schmelz die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, Energiemangel,
Verkehrsstörung, Verschulden der Vorlieferanten,
behördliche Anordnung usw.) auch wenn sie bei Lieferanten des
Etikettenservice Schmelz oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der
Etikettenservice auch bei verbindlich vereinbarten
Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Etikettenservice Schmelz, die
Lieferung bzw. Leistung um
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch
nicht
erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Schadensersatzansprüche des Käufers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit dem
Etikettenservice Schmelz nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Mängelrügen und Beanstandungen:
Der Empfänger hat den ordnungsgemäßen Zustand der Sendung sofort zu prüfen. Bei festgestellten Beschädigungen
muß die schriftliche Anerkennung festgelegt werden. Eine Geltendmachung von Mängelrügen irgendwelcher Art ist nur
innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich möglich. Von uns wird entschieden, ob eine Ersatzlieferung
erfolgt oder eine Gutschrift zu erteilen ist, weitere Ansprüche bestehen nicht.

Geringfügige Farbabweichungen sowie Unter- oder Überlieferungen von 10 % schließen das Reklamationsrecht aus.

Wir sind berechtigt, unsere Kosten in Rechnung zu stellen, wenn unberechtigte Rücksendungen, gleich aus welchen
Gründen, vorgenommen werden.

Gewährleistung, Schadensersatzansprüche:
Der Käufer hat selbst zu entscheiden, ob für den gedachten Verwendungszweck die vom Etikettenservice Schmelz
gelieferten und/oder
empfohlenen Etiketten und Geräte geeignet sind. Dies gilt besonders für selbstklebende Etiketten,
da bei ihnen die Reaktion der Haftgummierung auf bestimmten Materialien (z. B. Kunststoff, Wellpappe, Textilien usw.)
nicht vorausgesehen werden kann. Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung von Eigenschaften.

Garantie:
Die Firma Etikettenservice Schmelz übernimmt 6 Monate Garantie ab Liefertag für Auszeichner und Zubehör. Innerhalb
dieser Frist werden solche Mängel, die unter den gewöhnlichen Betriebsbedingungen und bei ordnungsgemäßem
Gebrauch auftreten, von uns kostenlos beseitigt. Die Garantiepflicht erlischt bei schlechter Wartung, ungeeigneter
oder unsachgemäßer Verwendung, übermäßiger Beanspruchung und unbefugt durch den Käufer oder Dritten
ausgeführte Reparaturen. Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.

Zahlung:
Die Rechnungen sind zahlbar ab Rechnungsdatum innerhalb von 8 Tagen mit 2 % Skonto oder in 30 Tagen netto Kasse.
Reparaturrechnungen sofort rein netto. Für die Regulierung gelten die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Zahlungsanweisung.

Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich Nebenkosten Eigentum des Etikettenservice Schmelz.
Ware, an der dem Etikettenservice Schmelz Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern,
solange er nicht in Verzug ist. Verpfändung oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf
oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt
sicherungshalber in vollem Umfang an den Etikettenservice Schmelz ab. Der Etikettenservice Schmelz ermächtigt ihn
unwiderruflich, die an den Etikettenservice abgetretenen Forderungen für deren Rechnungen im eigenen Namen einzuziehen.
Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des
Etikettenservice Schmelz hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Etikettenservice Schmelz berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers an
Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Etikettenservice Schmelz
liegt soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage vor.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Wetzlar.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.